Internationale Bewerber:innen & ihr Zugang zur HSWT
An der HSWT studieren und arbeiten Menschen aus zahlreichen verschiedenen Ländern. Viele Wege führen an unseren Campus in Weihenstephan oder Triesdorf – für ein Semester, ein volles Studium oder für eine Stelle in Lehre und Forschung. Hier finden Interessierte Infos zu den verschiedenen Möglichkeiten, an eine deutsche Hochschule zu wechseln. Für Studieninteressierte haben wir außerdem zusammen gestellt, was für eine Immatrikulation in Deutschland zu beachten ist.
Das brauchst Du für das Studium an der HSWT
Planst Du ein Studium in Deutschland, gibt es wichtige Formalien zu beachten: Du solltest u. a. frühzeitig die Finanzierung deines Aufenthaltes klären und Dich um geeignete Versicherungen kümmern. Folgende Informationen helfen internationalen Studienanfänger:innen und Austauschstudierenden, sich an der HSWT und in der deutschen Bürokratie zurechtzufinden.
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Studien- & Lebenshaltungskosten
Bei der Beantragung eines Visums für Deutschland müssen Studienbewerber:innen nachweisen, dass sie es sich leisten können, in Deutschland zu studieren und zu leben. Dafür müssen sie mindestens 934 Euro/Monat oder 11.208 Euro/Jahr zur Verfügung haben.
Wir empfehlen, einen Betrag in dieser Höhe für den Aufenthalt einzuplanen (z. B. für Wohnung, Essen, Kleidung, Versicherungen, Lernmittel sowie Freizeitaktivitäten), auch wenn kein Finanzierungsnachweis benötigt wird.
Für das Studium an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf fallen pro Semester folgende Kosten an (Stand Wintersemester 2024/25):
- Campus Weihenstephan: Semesterbeitrag in Höhe von 85 Euro
- Campus Triesdorf: Studentenwerksbeitrag in Höhe von 72 Euro
Studiengebühren werden an der HSWT nur für Studierende aus Nicht-EU-Staaten im International Master of Landscape Architecture (IMLA) erhoben. Diese zahlen 750 Euro pro Semester.
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Erwerbstätigkeit: Darf ich während meines Studiums arbeiten?
Wer aus EU- oder EWR-Ländern oder der Schweiz kommt, darf während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Grenze kann in Ausnahmefällen überschritten werden, wenn zum Beispiel nur an Wochenenden, abends, nachts oder in der vorlesungsfreien Zeit gearbeitet wird.
Kommst Du aus einem anderen Staat, darfst Du maximal 140 volle Tage oder 280 halbe Tage im Jahr in Deutschland arbeiten. Als ganze Tage zählen Arbeitstage, an denen mehr als 4 Stunden gearbeitet wird. Alternativ kannst du auch bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wer mehr arbeiten möchte, muss dies zuvor von der Ausländerbehörde genehmigen lassen.
Die Beschränkung auf 140 ganze / 280 halbe Tage gilt nicht für studentische Nebentätigkeiten im Umfeld der Hochschule (z. B. als wissenschaftliche Hilfskraft oder beim Studierendenwerk).
Für Pflichtpraktika, die vorgeschriebener Bestandteil des Studiums in Deutschland sind, ist ebenfalls keine Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig. Die 140 Arbeitstage können zusätzlich und unabhängig davon in Anspruch genommen werden.
Beachte die Angaben im Aufenthaltstitel und kontaktiere im Zweifelsfall das zuständige Ausländeramt.
Der Career Service unterstützt Dich bei allen Fragen zur Jobsuche und dem Berufseinstieg.
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Stipendien & Finanzierungshilfen
Wer einen Abschluss an unserer Hochschule erwerben möchte, findet hier Informationen zu Stipendien.
Versicherungen
Einige Versicherungen sind verpflichtend, wie z. B. die Krankenversicherung. Welche Versicherungen Du genau benötigst und welche Versicherungen sinnvoll sind, haben wir hier zusammengestellt.
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Krankenversicherung
Alle Studierenden in Deutschland müssen eine Krankenversicherung nachweisen. Diese deckt die Kosten für medizinische Behandlungen und Arzneimittel bei einem Unfall oder einer Erkrankung, so dass diese nicht privat gezahlt werden müssen.
Bei der Einschreibung an unserer Hochschule muss Dein Versicherungsstatus von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse bestätigt werden. Diese bescheinigt, dass Du entweder
- bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert bist oder
- dass Du Dich nicht gesetzlich in Deutschland versichern musst, weil eine private Krankenversicherung besteht oder Du im Ausland krankenversichert bist.
Egal, wo oder wie du versichert bist – bei der Einschreibung solltest Du in jedem Fall eine deutsche gesetzliche Krankenkasse kontaktieren und sie bitten, unserer Hochschule den Versicherungsstatus elektronisch mitzuteilen. Ohne die elektronische Meldung des Versicherungsstatus ist eine Immatrikulation nicht möglich. Der Versicherungsvertrag oder die Versichertenkarte genügen nicht zur Einschreibung.
- Wenn Du aus einem Land kommst, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung geschlossen hat (u.a. EU/EWR und Schweiz):
In diesem Fall schickst Du einen internationalen Krankenversicherungsnachweis oder eine Kopie der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Diese informiert unsere Hochschule elektronisch, dass Du von der Krankenversicherungspflicht in Deutschland befreit bist. Es entstehen dabei keine Kosten.
- Wie ist es bei einem Land, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht?
Zuerst ist zu prüfen, ob die Leistungen Deiner Krankenversicherung im Heimatland mit denen einer deutschen Krankenversicherung vergleichbar sind. Dafür schickst Du eine englische Fassung oder eine staatlich anerkannte Übersetzung des Versicherungsvertrags an eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Diese teilt dann mit, ob der Versicherungsschutz zum Studium in Deutschland ausreicht. Wenn dies der Fall ist, kann die Krankenkasse unsere Hochschule elektronisch informieren, dass Du von der Krankenversicherungspflicht in Deutschland befreit bist.
Wenn die Leistungen der Krankenversicherung im Heimatland mit denen einer deutschen Krankenversicherung nicht vergleichbar sind, musst Du eine neue gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen.
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Was kostet eine Krankenversicherung in Deutschland?
Bei einer gesetzlichen Krankenkasse gilt der Studententarif von etwa 120 €/Monat (inkl. Pflegeversicherung) bis zum Ende des 30. Lebensjahres oder des 14. Fachsemesters. Die genaue Höhe des Beitrags variiert, weil jede Krankenkasse geringe individuelle Zusatzbeiträge erhebt. Bitte die Krankenkasse nach Vertragsabschluss, die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf elektronisch zu informieren, dass Du dort versichert bist.
Der Tarif einer gesetzlichen Krankenkasse für Studierende ab 30 Jahren beginnt bei ca. 170 €/Monat. Für ältere Studierende kann die Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung deshalb die günstigere Option sein.
Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte möglichst vor Abschluss des Vertrages abklären, ob der gewählte Tarif ausreichend Schutz bietet. Nach Vertragsabschluss musst Du eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland kontaktieren. Diese informiert unsere Hochschule elektronisch, dass Du von der gesetzlichen Versicherung in Deutschland befreit bist.
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Privathaftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Du unabsichtlich verursacht hast, wenn Du zum Beispiel jemanden mit dem Fahrrad anfährst. Ein Unfall, bei dem Personen verletzt werden, kann mehrere Millionen Euro kosten. Ohne eine private Haftpflichtversicherung muss Du den Schaden selbst übernehmen. Im schlimmsten Fall zahlst Du ein Leben lang die Schulden ab – auch wenn Du wieder in Dein Heimatland zurückkehrst.
Eine private Haftpflichtversicherung ist unbedingt empfehlenswert und nicht teuer.
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Unfallversicherung
Studierende sind bei studienbezogenen Tätigkeiten in der Hochschule und auf dem Weg dorthin unfallversichert. Die Versicherung gilt zum Beispiel für Unfälle, die beim Besuch von Vorlesungen oder von Hochschuleinrichtungen (wie der Universitätsbibliothek), bei Exkursionen oder beim Hochschulsport geschehen.
Falls Dir ein Unfall widerfährt, findest Du hier die entsprechenden Formulare zur Unfallanzeige und weitere Informationen.
Ämter & Banken
Du bist angekommen und willst Dein Studium beginnen. Nun stehen einige Gänge zu Ämtern und Behörden an. Auch ein Bankkonto könnte noch wichtig sein, je nachdem, von woher Du kommst. Nach der Ankunft in Deutschland sollten sich Studierende um folgende Dinge kümmern:
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Anmeldung im Einwohnermeldeamt
Nach dem Einzug in Deine neue Wohnung hast Du zwei Wochen Zeit, um Dich offiziell am neuen Wohnort anzumelden (z. B. im Bürgerbüro Freising oder für Triesdorf im Einwohnermeldeamt Weidenbach). Eine Anmeldung unter der Adresse eines Hostels oder Hotels ist nicht möglich; die Behörde fordert zumindest einen Vertrag für einige Monate zur Zwischenmiete. Außerdem müssen Studierende aus dem Ausland ein gültiges Ausweisdokument und eine Bescheinigung über den Einzug vorlegen („Wohnungsgeberbescheinigung“).
Wenn Du ins Ausland zurückziehst, benötigst Du zur Abmeldung im Einwohnermeldeamt eine Bescheinigung de:r Vermieter:in über Deinen Auszug.
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Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
Kommst Du nicht aus einem EU- oder EWR-Land, musst Du eine Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt (z. B. Ausländeramt Freising, Ausländeramt Landkreis Ansbach) beantragen. Dies ist erst möglich, nachdem ein Wohnsitz angemeldet ist. Das Ausstellen des Aufenthaltstitels dauert mehrere Wochen. Beantrage ihn deshalb rechtzeitig vor dem Ablauf des Visums bzw. vor dem Ende des visumfreien Aufenthalts.
Bei der Antragstellung musst Du unter anderem nachweisen, dass Du über eine Krankenversicherung sowie ausreichende finanzielle Mittel verfügst. Hier haben wir Dir Informationen zu den Finanzierungsnachweisen zusammengestellt.
Kommst Du aus der Schweiz, musst Du auch bei einem längerfristigen Aufenthalt keine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
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Eröffnung eines Bankkontos
Ein deutsches Bankkonto macht für die Studierenden Sinn, deren Heimatland nicht am SEPA-Verfahren für grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften teilnimmt. Regelmäßige Zahlungen, zum Beispiel für Miete oder Strom, werden in Deutschland häufig per Lastschrifteneinzug direkt vom Bankkonto abgebucht. Kleinere Ausgaben werden üblicherweise mit Bargeld oder EC-Karte gezahlt, auch kontaktloses Zahlen ist möglich. Die Nutzung von Kreditkarten ist weniger verbreitet; hier solltest Du rechtzeitig nachfragen, ob diese akzeptiert werden.
Bankkonten für Studierende sind oft kostenlos und beinhalten in der Regel eine EC-Karte. Wichtig wäre die Information, an welchen Bankautomaten man damit kostenfrei Geld abheben kann – das ist nicht an allen Automaten der Fall.
Zur Eröffnung eines Bankkontos benötigst Du ein Ausweisdokument, eine Meldebescheinigung und eine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr). Die beiden letzteren bekommst Du bei der Anmeldung des Wohnsitzes beziehungsweise danach per Post zugeschickt. Falls die Identifikationsnummer auf sich warten lässt, frag am besten nach, ob ein Nachreichen möglich ist. Als Studierende:r müssenmusst Du zudem eine Immatrikulationsbescheinigung vorlegen.